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Sie benötigen einen Energieausweis für den Immobilienverkauf?

Heidi Buttgereit Immobilien ist Ihr Partner

Für den erfolgreichen Immobilienverkauf sind viele Unterlagen zu beschaffen – dazu zählt auch der Energieausweis. Mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind inzwischen sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbebauten Energieausweise verpflichtend. Damit sind sie auch beim Immobilienverkauf ein wichtiger Bestandteil der Unterlagen und ein Entscheidungskriterium für oder gegen die Immobilie geworden. Weist eine Immobilie eine gute Energiebilanz auf, ist das ein wertvoller Punkt in den Preisverhandlungen, denn langfristig spart ein energieeffizientes Haus Geld und wertvolle Ressourcen.

Mit langjähriger Erfahrung auf dem Berliner Immobilienmarkt ist Heidi Buttgereit Immobilien der richtige Ansprechpartner für alle Anliegen rund um den Immobilienverkauf, so auch für die Erstellung eines Energieausweises. Profitieren Sie von den umfangreichen Verkaufsleistungen und vereinbaren Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin oder rufen Sie einfach an:

WELCHER ENERGIEAUSWEIS IST DER RICHTIGE?

Der Energieausweis ist nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Vermietung von Immobilien von Nöten. Jede Immobilie ist individuell, nicht nur in ihrer Lage, Größe und Gestaltung, sondern auch die Bauweise und Ausstattung variieren. Somit kann auch die Energieeffizienz stark voneinander abweichen. Deshalb sieht der Gesetzgeber zwei Arten des Energieausweises für verschiedene Arten von Immobilien vor:

Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis informiert darüber, wie viel Energie in den letzten drei Jahren durch die Bewohner der Immobilie verbraucht worden ist. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass der Verbrauch nicht nur von der Anzahl der Bewohner sondern auch von ihren Gewohnheiten sehr abhängig ist. Es wird deshalb oftmals auf den bedarfsorientierten Energieausweis zurückgegriffen, auch wenn er für den Anwendungsfall nicht verpflichtend ist.  Verbrauchsbasierte Energieausweise sind bei modernisierten Gebäuden mit mehr als 4 Wohnungen zulässig.
Bedarfsorientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist insgesamt aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Er berücksichtigt die Heizung und Bausubstanz der betreffenden Immobilie und liefert daher genauere Ergebnisse, die beispielsweise bei nicht energetisch sanierten Objekten notwendig sind. Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu 4 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 01.11.1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Mit jahrelanger Markterfahrung als Immobilienmakler und ständiger Weiterbildung in allen Immobilienbereichen, können Sie von Buttgereit Immobiliens Wissen rund um den Energieausweis profitieren. Dieser Service ist im Rahmen der Verkaufsbetreuung kostenlos.

WANN WIRD EIN ENERGIEAUSWEIS BENÖTIGT?

Wer in den eigenen vier Wänden, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, wohnt, benötigt zunächst keinen Energieausweis. Sobald ein Verkauf oder die Vermietung der Immobilie im Raum steht, sollte der Energieausweis jedoch schnellstmöglich eingeholt werden. Folgende Rahmenbedingungen sind laut EnEV 2014 einzuhalten:

  • Käufern oder Mietern muss unaufgefordert bei der Erstbesichtigung ein Energieausweis vorgelegt werden.
  • Bei der Angebotswerbung, z. B. in Zeitungsanzeigen, Immobilienportalen, muss außer dem Energieausweistyp, dem Baujahr und der Befeuerungsart neu auch die Energieeffizienzklasse und der Endenergiewert angegeben werden.
  • Spätestens bei dem Notarvertrag muss der Energieausweis dann auch übergeben werden.

Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Sorgen Sie vor und beauftragen Sie einen regionalen Immobilienmakler!

ERSTELLUNG VON ENERGIEAUSWEISEN – EIN SERVICE VON HEIDI BUTTGEREIT IMMOBILIEN

Auch in Sachen Energieausweis können Sie sich auf unseren professionellen Service verlassen. Auf Wunsch erfassen wir alle relevanten Daten für die Erstellung des Energieausweises für Sie. Diese werden nach den strengen Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) und unter Mitarbeit qualifizierter Energieberater verarbeitet und ausgewertet. Der Energieausweis beinhaltet in allen Fällen die gesetzlichen Vorschriften und benennt Modernisierungsvorschläge, sofern sie sinnvoll sind.

Die Vorteile für Sie

  • Alles aus einer Hand
  • Qualifizierte Sachverständige
  • Schnelle Erstellung
  • Optimale Eingliederung in Verkaufsunterlagen
  • Gesetzeskonform
  • Vermeidung von Abmahnungen und teuren Bußgeldern

Welche Regelungen sich darüber hinaus noch ergeben und wie es um die Gültigkeit von Energieausweisen bestellt ist, erfahren Sie von Heidi Buttgereit Immobilien – Ihr Immobilienexperte für Berlin. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin!

UNSERE SERVICES FÜR EIGENTÜMER

Immobilienverkauf

Mit maßgeschneiderten Lösungen und außergewöhnlichem Service führen wir Ihren Immobilienverkauf zum Erfolg. Verlassen Sie sich auf unser Rundum-Sorglos-Paket. mehr erfahren

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